STWEG-Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Stockwerkeigentum – einfach und rechtlich korrekt erklärt.
Das STWEG-Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Stockwerkeigentum in der Schweiz – von Wertquote bis Zirkularbeschluss. Grundlage ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 712a ff.). Suchen Sie gezielt oder stöbern Sie nach Themengebiet.
Grundlagen
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Begründungsakt
GrundlagenDie öffentliche Urkunde, mit der Stockwerkeigentum errichtet und ins Grundbuch eingetragen wird.
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Gemeinschaftliche Teile
GrundlagenDie Gebäudeteile, die allen Stockwerkeigentümern gemeinsam gehören, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände und Land.
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Grundbuch
GrundlagenDas öffentliche Register, in dem Eigentum und Rechte an Grundstücken eingetragen werden.
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Miteigentum
GrundlagenEine Eigentumsform, bei der mehrere Personen nach Bruchteilen gemeinsam Eigentümer einer Sache sind.
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Sondernutzungsrecht
GrundlagenDas Recht, einen gemeinschaftlichen Teil exklusiv zu nutzen, obwohl er allen gehört.
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Sonderrecht
GrundlagenDas ausschliessliche Recht eines Stockwerkeigentümers, seine eigene Einheit allein zu nutzen, auszubauen und innen zu gestalten.
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Stammgrundstück
GrundlagenDas Grundstück, auf dem das Stockwerkeigentum begründet wurde und das allen Einheiten gemeinsam zugrunde liegt.
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Stockwerkeigentum
GrundlagenEine besondere Form des Miteigentums, die das Sonderrecht an einer Einheit mit dem Miteigentum am gesamten Gebäude verbindet.
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Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG)
GrundlagenDie Gesamtheit aller Stockwerkeigentümer einer Liegenschaft, die gemeinsam über die gemeinschaftlichen Teile bestimmt.
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Wertquote
GrundlagenDer im Grundbuch eingetragene Anteil eines Stockwerkeigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum, in Prozent oder Tausendsteln.
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Organisation
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Beschlussfähigkeit
OrganisationDie Voraussetzung, damit die Versammlung gültig beschliessen kann: genügend anwesende Eigentümer und Wertquoten.
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Décharge
OrganisationDie Entlastung der Verwaltung durch die Versammlung nach Genehmigung der Jahresrechnung.
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Eigentümerversammlung
OrganisationDas oberste Organ der STWEG, an dem die Eigentümer über die gemeinschaftlichen Angelegenheiten beschliessen.
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Einberufung
OrganisationDie formelle Einladung zur Eigentümerversammlung unter Einhaltung von Frist und Form.
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Hausordnung
OrganisationRegeln für das alltägliche Zusammenleben, etwa zu Ruhezeiten, Nutzung gemeinschaftlicher Räume und Ordnung.
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Protokoll
OrganisationDie schriftliche Festhaltung der Beschlüsse und des Verlaufs einer Eigentümerversammlung.
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Reglement
OrganisationDie Nutzungs- und Verwaltungsordnung der STWEG, die Zusammenleben und Organisation der Gemeinschaft regelt.
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Stichentscheid
OrganisationDie ausschlaggebende Stimme bei Stimmengleichheit, meist der vorsitzenden Person.
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Traktandenliste
OrganisationDie Liste der Verhandlungsgegenstände, über die an der Versammlung beraten und beschlossen wird.
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Verwaltung
OrganisationDas Organ, das die laufenden Geschäfte der STWEG führt – ein Eigentümer (Selbstverwaltung) oder ein externer Verwalter.
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Vollmacht / Stellvertretung
OrganisationDie schriftliche Ermächtigung, einen Eigentümer an der Versammlung zu vertreten und für ihn abzustimmen.
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Zirkularbeschluss
OrganisationEin Beschluss der STWEG, der schriftlich auf dem Zirkularweg gefasst wird, ohne Versammlung.
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Finanzen
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Akontozahlung
FinanzenEine regelmässige Vorauszahlung an die gemeinschaftlichen Kosten, die später in der Jahresabrechnung abgerechnet wird.
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Betriebskosten
FinanzenDie laufenden gemeinschaftlichen Kosten für Betrieb und Unterhalt der Liegenschaft, etwa Strom, Hauswartung, Versicherungen und Heizung.
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Erneuerungsfonds
FinanzenEin gemeinsames Sparkonto der STWEG für künftige grössere Reparaturen, Sanierungen und Erneuerungen am Gebäude.
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Jahresabrechnung
FinanzenDie jährliche Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben der STWEG, die der Versammlung zur Genehmigung vorgelegt wird.
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Nebenkosten
FinanzenVerbrauchs- und betriebsabhängige Kosten der Liegenschaft, die periodisch abgerechnet werden.
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Rückstellung
FinanzenZurückgelegte Mittel für absehbare künftige Ausgaben, die noch nicht fällig sind.
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Verteilschlüssel
FinanzenDie Regel, nach der gemeinschaftliche Kosten auf die einzelnen Stockwerkeigentümer aufgeteilt werden.
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Verwaltungshonorar
FinanzenDie Vergütung, welche die Gemeinschaft einer externen Verwaltung für ihre Leistungen bezahlt.
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Voranschlag / Budget
FinanzenDie geplante Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Geschäftsjahr.
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Bauliches
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Bauliche Massnahmen
BaulichesBauarbeiten an gemeinschaftlichen Teilen, die das Gesetz in notwendige, nützliche und luxuriöse Massnahmen einteilt.
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Luxuriöse bauliche Massnahmen
BaulichesMassnahmen, die allein der Verschönerung oder dem Komfort dienen und Einstimmigkeit erfordern.
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Notwendige bauliche Massnahmen
BaulichesBauarbeiten, die für den Erhalt und die Gebrauchsfähigkeit der Liegenschaft unerlässlich sind.
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Nützliche bauliche Massnahmen
BaulichesWertsteigernde oder gebrauchsverbessernde Massnahmen, die nicht zwingend nötig sind.
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Unterhalt
BaulichesDie laufende Pflege und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile zur Werterhaltung.
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Rechtliches
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Anfechtung von Beschlüssen
RechtlichesDas Recht eines Eigentümers, einen Versammlungsbeschluss gerichtlich überprüfen zu lassen.
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Einfaches Mehr
RechtlichesDie einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Eigentümer für gewöhnliche Beschlüsse.
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Einstimmigkeit
RechtlichesDie Zustimmung aller Stockwerkeigentümer, erforderlich für die gewichtigsten Entscheide.
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Haftung der Stockwerkeigentümer
RechtlichesDie Frage, in welchem Umfang einzelne Eigentümer für Schulden der Gemeinschaft einstehen.
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Pfandrecht der Gemeinschaft
RechtlichesDas gesetzliche Sicherungsrecht der STWEG für ausstehende Beiträge eines Eigentümers.
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Qualifiziertes Mehr
RechtlichesEine erhöhte Mehrheit für wichtigere Beschlüsse: Mehrheit der Eigentümer, die zugleich die Mehrheit der Wertquoten vertritt.
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ZGB
RechtlichesDas Schweizerische Zivilgesetzbuch, das die rechtlichen Grundlagen des Stockwerkeigentums enthält.
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