Leitfaden

    Von der Verwaltung zur Selbstverwaltung

    Wie eine Stockwerkeigentümergemeinschaft ohne Vorkenntnisse zur Selbstverwaltung wechselt und Eignis korrekt einrichtet — Schritt für Schritt.

    Von der Verwaltung zur Selbstverwaltung

    Viele Stockwerkeigentümergemeinschaften zahlen jährlich mehrere Tausend Franken für eine externe Verwaltung — ohne genau zu wissen, was dafür geleistet wird. Dabei erlaubt das Schweizer Recht die vollständige Selbstverwaltung, und mit der richtigen Software ist sie für jede Gemeinschaft machbar.

    Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess — von der Entscheidung zur Selbstverwaltung bis zum laufenden Betrieb mit Eignis.

    Kapitel 1 — Die Entscheidung zur Selbstverwaltung

    Was bedeutet Selbstverwaltung?

    Bei der Selbstverwaltung übernimmt ein Mitglied der Gemeinschaft — meist der Administrator — die Aufgaben, die sonst ein externer Treuhänder erledigt. Das umfasst die Finanzverwaltung, die Organisation der Jahresversammlung, die Koordination von Unterhaltsarbeiten und die Kommunikation mit den Eigentümern.

    Was sagt das Gesetz?

    Gemäss Art. 712s ZGB ist jede Stockwerkeigentümergemeinschaft verpflichtet, eine Verwaltung zu bestellen — wer diese Rolle übernimmt, schreibt das Gesetz nicht vor. Ein Eigentümer aus der Gemeinschaft kann diese Aufgabe genauso übernehmen wie ein externer Verwalter.

    Rechtlicher Hinweis

    Art. 712t ZGB regelt die Vertretung der Gemeinschaft nach aussen. Der selbstverwaltende Administrator vertritt die STWEG gegenüber Behörden, Versicherungen und Handwerkern — dazu muss er durch Beschluss der Versammlung ermächtigt werden.

    Wann macht Selbstverwaltung Sinn?

    Selbstverwaltung ist besonders geeignet, wenn:

    • die Gemeinschaft aus 2–15 Einheiten besteht,
    • mindestens ein Eigentümer bereit ist, die Verwaltungsaufgaben zu übernehmen,
    • die Eigentümer gut miteinander kommunizieren,
    • die Liegenschaft keine aussergewöhnlich komplexen technischen Anlagen hat.

    Kapitel 2 — Kündigung der externen Verwaltung

    Beschluss der Versammlung

    Bevor die externe Verwaltung gekündigt werden kann, braucht es einen Mehrheitsbeschluss der Stockwerkeigentümerversammlung. Dieser Beschluss kann an einer ordentlichen oder an einer ausserordentlichen Versammlung gefasst werden.

    Rechtlicher Hinweis

    Gemäss Art. 712r ZGB kann die Versammlung der Stockwerkeigentümer den Verwalter jederzeit abberufen — ohne Grundangabe und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Dieses Recht ist zwingend und kann vertraglich weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden (Art. 404 OR).

    Praktischer Tipp

    Auch wenn keine Frist eingehalten werden muss, empfiehlt es sich, auf Ende der Rechnungsperiode zu kündigen. So stimmt die Jahresabrechnung des alten Verwalters mit dem Übernahmedatum überein und die Buchhaltung bleibt sauber.

    Das Kündigungsschreiben

    Das Kündigungsschreiben der STWEG muss folgende Elemente enthalten:

    • Name und Adresse der STWEG
    • Name und Adresse des Verwalters
    • Referenz des Verwaltungsvertrags
    • Kündigungsdatum
    • Unterschrift des bevollmächtigten Administrators

    Das Schreiben sollte per Einschreiben zugestellt werden, damit der Empfang nachgewiesen werden kann.

    Was muss der alte Verwalter übergeben?

    Bei der Übergabe muss der alte Verwalter folgende Unterlagen und Mittel aushändigen:

    • Alle Kontoauszüge und Buchungsbelege
    • Jahresabrechnungen der vergangenen Jahre
    • Versicherungspolicen
    • Wartungsverträge und laufende Verträge
    • Hausordnung und Reglement
    • Liste aller Eigentümer mit Kontaktdaten
    • Schlüssel und Zugangscodes
    • EF-Kontostand und Bankkontodaten

    Rechtlicher Hinweis

    Der Verwalter ist zur vollständigen Herausgabe aller Unterlagen verpflichtet. Bei Weigerung kann die Gemeinschaft rechtliche Schritte einleiten.

    Kapitel 3 — Eignis einrichten

    1

    Account erstellen

    Gehen Sie auf eignis.ch und klicken Sie auf «Kostenlos starten». Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse, ein sicheres Passwort und die Anzahl Wohneinheiten Ihrer Gemeinschaft an. Die 14-tägige Testphase beginnt sofort — keine Kreditkarte nötig.

    2

    Gemeinschaft einrichten (Onboarding-Assistent)

    Nach der Registrierung führt Sie der Onboarding-Assistent Schritt für Schritt durch die Grundeinrichtung. Gehen Sie jeden Schritt der Reihe nach durch — alle Schritte sind nummeriert:

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      Willkommen bei Eignis

      Kurze Einführung in den Assistenten. Alle Schritte sind optional und können übersprungen oder später ergänzt werden.

    2. 2

      Wo ist Ihre Gemeinschaft?

      Adresse der Liegenschaft erfassen: Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort. Daraus wird der Name der Gemeinschaft abgeleitet.

    3. 3

      Mitglieder einladen

      Eigentümer mit Name, E-Mail-Adresse, Wertquote EF, Wertquote BK und Garagenplatz erfassen und per E-Mail einladen.

    4. 4

      Wie hoch ist der Gebäudeversicherungswert?

      Versicherungssumme aus der Gebäudeversicherungspolice eintragen. Eignis empfiehlt darauf basierend die jährliche Einlage in den Erneuerungsfonds (0,3 %).

    5. 5

      Erneuerungsfonds einrichten

      Jährliche Einlage, Startkapital (Eröffnungssaldo) und Startdatum des Fonds festlegen.

    6. 6

      Jahresbudget für Betriebskosten

      Budget pro Kategorie (Strom, Hauswartung, Versicherungen, Heizung usw.) festlegen — mit vordefinierten Verteilschlüsseln.

    7. 7

      Bankverbindungen hinterlegen

      IBAN und Kontoinhaber für das Erneuerungsfonds- und das Betriebskosten-Konto erfassen sowie den Fälligkeitstag der Akonto-Beiträge bestimmen.

    8. 8

      Alles bereit!

      Übersicht aller erfassten Angaben zur Kontrolle. Mit einem Klick wird das Onboarding abgeschlossen und das Dashboard geöffnet.

    Sie können den Onboarding-Assistenten jederzeit mit «Überspringen» beenden — alle Schritte werden Ihnen danach weiterhin im Dashboard angezeigt. Nicht eingetragene Informationen können jederzeit später in den App-Einstellungen nachgetragen werden.
    Eignis — Gemeinschaftseinstellungen
    Eignis — Gemeinschaftseinstellungen
    3

    Mitglieder erfassen und einladen

    Unter «Mitglieder» erfassen Sie alle Eigentümer mit:

    • Vorname und Nachname
    • E-Mail-Adresse
    • Wohneinheit
    • Wertquote EF % (Erneuerungsfonds)
    • Wertquote BK % (Betriebskosten)
    • Garagenplatz (ja/nein)

    Wichtig

    Die Wertquoten müssen aus dem Grundbucheintrag übernommen werden und müssen in der Summe exakt 100 % ergeben — sowohl EF als auch BK.

    Nach dem Erfassen können Sie jeden Eigentümer per E-Mail einladen. Er erhält einen persönlichen Link zur Registrierung und hat danach Zugang zur Gemeinschaftsplattform.

    Eignis — Mitgliederverwaltung
    Eignis — Mitgliederverwaltung
    4

    Betriebskosten einrichten

    Unter «Betriebskosten» erfassen Sie alle laufenden Ausgaben der Gemeinschaft nach dem Schweizer KMU-Kontenplan:

    • 3020 Strom Allgemein
    • 3030 Hauswartung / Reinigung
    • 3050 Versicherungen
    • 3100 Garagenunterhalt
    • 3200 Heizkosten
    • 3300 Wasser / Abwasser

    Für jede Kategorie können Sie den Verteilschlüssel festlegen: nach Wertquote, gleiche Teile oder nur Garagenbesitzer.

    Eignis — Betriebskosten
    Eignis — Betriebskosten
    5

    Erneuerungsfonds einrichten

    Unter «Erneuerungsfonds» erfassen Sie:

    • Eröffnungssaldo (aus der Übergabe vom alten Verwalter)
    • Jährliche Einlage pro Eigentümer

    Als Faustregel empfehlen Fachleute jährlich 0,3 bis 0,5 % des Gebäudeversicherungswerts einzulegen — je nach Alter und Zustand der Liegenschaft.

    Eignis — Erneuerungsfonds
    Eignis — Erneuerungsfonds
    6

    Budget festlegen

    Legen Sie unter «Einstellungen» das Jahresbudget für die Betriebskosten fest. Eignis berechnet daraus automatisch die monatlichen oder vierteljährlichen Akonto-Beiträge pro Eigentümer.

    Kapitel 4 — Laufender Betrieb

    Eignis — Dashboard im laufenden Betrieb
    Eignis — Dashboard im laufenden Betrieb

    Jahresversammlung

    Die ordentliche Jahresversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Unter «Versammlung» in Eignis können Sie:

    • Einladungen mit Traktandenliste an alle Eigentümer senden
    • Abstimmungen digital durchführen
    • Beschlüsse und Ergebnisse protokollieren
    Eignis — Versammlungen
    Eignis — Versammlungen

    Rechtlicher Hinweis

    Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung sind für alle Eigentümer bindend. Das Protokoll sollte schriftlich festgehalten und aufbewahrt werden.

    Jahresabrechnung

    Am Ende des Jahres erstellen Sie unter «Rapporte» den Jahresabschluss. Eignis berechnet automatisch:

    • Gesamtausgaben nach Kategorie
    • Anteil pro Eigentümer nach Wertquote
    • Überschuss oder Nachzahlung pro Eigentümer
    • EF-Schlusssaldo und Anteil pro Eigentümer
    Eignis — Rapporte und Jahresabschluss
    Eignis — Rapporte und Jahresabschluss

    Steuerausweise

    Jeder Eigentümer benötigt jährlich einen Steuerausweis für die Steuererklärung. Unter «Rapporte» können Sie für jeden Eigentümer einen individuellen Steuerausweis als PDF generieren und herunterladen. Der Ausweis enthält:

    • Anteil am Erneuerungsfonds (Vermögenswert)
    • Abzugsfähige Unterhaltskosten nach Kategorie

    Kapitel 4b — Beiträge erfassen

    Die laufenden Akonto-Zahlungen der Eigentümer werden in Eignis im Modul «Betriebskosten» bzw. «Erneuerungsfonds» unter dem Reiter «Beiträge» verwaltet. Für jeden Eigentümer gibt es ein Jahresraster mit zwölf Monatsfeldern, in dem der Administrator den Zahlungseingang abhakt.

    Wo finde ich die Beiträge?

    In der Seitennavigation unter «Betriebskosten» bzw. «Erneuerungsfonds» finden Sie jeweils den Reiter «Beiträge». Der Reiter ist exklusiv für Administratoren sichtbar.

    Unterschied EF- und BK-Beiträge

    • EF-Beiträge fliessen in den Erneuerungsfonds und werden für künftige Sanierungen angespart. Berechnung nach Wertquote EF.
    • BK-Beiträge decken die laufenden Betriebskosten (Strom, Hauswartung, Versicherung usw.). Berechnung nach Wertquote BK und Verteilschlüssel pro Kategorie.

    Beitrag erfassen — Schritt für Schritt

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      Modul und Reiter öffnen

      «Betriebskosten» oder «Erneuerungsfonds» öffnen und auf den Reiter «Beiträge» wechseln.

    2. 2

      Jahr auswählen

      Über die Jahresauswahl das gewünschte Geschäftsjahr wählen. Eignis zeigt dann das 12-Monats-Raster aller Eigentümer.

    3. 3

      Monat anklicken

      Auf das Monatsfeld des entsprechenden Eigentümers klicken. Es öffnet sich ein Dialog mit dem voreingestellten Akonto-Betrag — bei Bedarf manuell anpassen.

    4. 4

      Als bezahlt markieren

      Den Betrag bestätigen und mit «Speichern» den Eingang markieren. Das Feld wird grün eingefärbt.

    5. 5

      Akonto-Rechnung versenden

      Im Reiter «Akonto» kann der Administrator pro Eigentümer eine Akonto-Rechnung als PDF generieren und per E-Mail versenden — mit IBAN, Betrag und Zahlungsfrist.

    Eignis — Beiträge im Modul Betriebskosten
    Eignis — Beiträge im Modul Betriebskosten

    Wenn ein Eigentümer nicht zahlt

    Nicht abgehakte Monate bleiben rot bzw. grau im Raster. In der Übersicht und im Jahresabschluss werden offene Beträge automatisch als «Noch ausstehend» ausgewiesen — pro Eigentümer und in der Summe. So sieht der Administrator auf einen Blick, wer im Rückstand ist, und kann gezielt mahnen.

    Beiträge sind die einzige Stelle in Eignis, wo Zahlungen der Eigentümer erfasst werden. Das Akonto-Panel zeigt nur den Status — das Abhaken erfolgt ausschliesslich hier.

    Kapitel 4c — Jahresversammlung und Abstimmungen

    Eignis bildet den vollständigen Workflow der ordentlichen Jahresversammlung digital ab — von der Einladung über die Live-Abstimmungen bis zum protokollierten Beschluss als PDF.

    Schritt für Schritt

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      Versammlung erstellen

      Im Modul «Versammlung» auf «Neue Versammlung» klicken und Titel, Datum, Uhrzeit und Ort erfassen.

    2. 2

      Traktandenliste erstellen

      Traktanden in der gewünschten Reihenfolge hinzufügen — pro Traktandum mit Titel und optionaler Beschreibung.

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      Einladung versenden

      Mit «Einladung versenden» wird die Einladung inkl. Traktandenliste per E-Mail an alle Eigentümer verschickt.

    4. 4

      Abstimmung erstellen und starten

      Pro Traktandum kann eine Abstimmung («Ja / Nein / Enthaltung») angelegt werden. Während der Versammlung wird sie vom Administrator gestartet.

    5. 5

      Eigentümer stimmen ab

      Alle anwesenden Eigentümer sehen die Abstimmung in Echtzeit auf ihrem Gerät und geben ihre Stimme ab. Vertretungen können zugewiesen werden.

    6. 6

      Ergebnisse protokollieren

      Nach Abschluss der Abstimmung wird das Ergebnis (Stimmen nach Wertquote und Köpfen) automatisch festgehalten und beim Traktandum dokumentiert.

    7. 7

      Protokoll als PDF exportieren

      Nach der Versammlung erstellt Eignis ein vollständiges Protokoll-PDF mit Anwesenheitsliste, Traktanden, Beschlüssen und Abstimmungsergebnissen — bereit zum Versand und zur Archivierung.

    Eignis — Jahresversammlung mit Traktanden und Abstimmungen
    Eignis — Jahresversammlung mit Traktanden und Abstimmungen

    Rechtlicher Hinweis

    Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung sind für alle Eigentümer rechtlich bindend (Art. 712m ZGB). Das Protokoll sollte sorgfältig aufbewahrt werden — Eignis ermöglicht den Export als PDF.

    Kapitel 5 — Häufige Fragen

    Brauchen wir einen Anwalt für die Selbstverwaltung?

    Nein — die Selbstverwaltung ist rechtlich einfach und erfordert keinen Anwalt. Für komplexe Streitigkeiten unter Eigentümern oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Dritten kann jedoch eine Fachperson hinzugezogen werden.

    Was wenn ein Eigentümer nicht zahlt?

    Offene Beiträge können per Einschreiben gemahnt werden. Bei anhaltender Zahlungsverweigerung besteht die Möglichkeit einer Betreibung. Eignis weist offene Beiträge in der Jahresabrechnung aus.

    Kann die externe Verwaltung eine Kündigungsfrist erzwingen?

    Nein — gemäss Art. 404 OR kann der Verwaltungsvertrag jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Vertragliche Kündigungsfristen sind bei Auftragsverträgen zwingend unzulässig.

    Was passiert wenn ein Eigentümer seine Wohnung verkauft?

    In Eignis kann unter «Mitglieder» ein Eigentümerwechsel durchgeführt werden. Der neue Eigentümer übernimmt die Einheit mit identischen Wertquoten. Jahresabschluss und Steuerausweis werden für beide Eigentümer anteilig nach Eigentumsübergang erstellt.

    Wie lange müssen wir Dokumente aufbewahren?

    Gemäss Art. 958f OR müssen Buchungsbelege und Jahresabrechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden. Eignis bewahrt alle Daten sicher auf — beim Kündigen des Accounts empfehlen wir einen vollständigen Datenexport.

    Bereit für die Selbstverwaltung?

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    Die Informationen in diesem Leitfaden dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei spezifischen rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Schweizer Anwalt oder Treuhänder. Eignis übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität der rechtlichen Angaben.