ZGB

    Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, das die rechtlichen Grundlagen des Stockwerkeigentums enthält.

    Das Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das zentrale Gesetzeswerk des schweizerischen Privatrechts. Das Stockwerkeigentum ist in den Artikeln 712a bis 712t geregelt – dort finden sich die Bestimmungen zu Sonderrecht, gemeinschaftlichen Teilen, Wertquote, Versammlung, Verwaltung und Erneuerungsfonds. Ergänzend gelten die Regeln über das Miteigentum (Art. 646 ff.) sowie sinngemäss das Vereinsrecht für die Versammlung. Reglemente einer STWEG dürfen das ZGB konkretisieren, aber nicht zwingenden Bestimmungen widersprechen.

    Rechtsgrundlage: Art. 712a–712t ZGB

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