Sondernutzungsrecht

    Das Recht, einen gemeinschaftlichen Teil exklusiv zu nutzen, obwohl er allen gehört.

    Ein Sondernutzungsrecht räumt einem Eigentümer die alleinige Nutzung an einem an sich gemeinschaftlichen Teil ein – typische Beispiele sind ein Gartenanteil, ein Sitzplatz, ein Aussenparkplatz oder eine Dachterrasse. Im Unterschied zum Sonderrecht entsteht dabei kein eigenes Stockwerk: Die Fläche bleibt gemeinschaftliches Eigentum, nur die Nutzung ist einer Person zugewiesen. Sondernutzungsrechte werden meist im Begründungsakt oder im Reglement festgehalten. Der Unterhalt solcher Flächen ist häufig Sache des Berechtigten – das sollte im Reglement klar geregelt sein.

    Rechtsgrundlage: Reglement / Begründungsakt (nicht direkt im ZGB geregelt)

    Verwandte Begriffe

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