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    Wertquote STWEG: Was sie bedeutet und wie sie berechnet wird

    Wertquote STWEG: Was sie bedeutet und wie sie berechnet wird

    16. Mai 2026 · 5 Min.

    Was ist die Wertquote?

    Die Wertquote - auch Anteilsquote genannt - drückt den prozentualen Anteil eines Stockwerkeigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum aus. Sie ist im Grundbuch eingetragen und bildet die rechtliche Grundlage für die Verteilung von Kosten, Lasten und Stimmrechten in der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG).

    Jede Einheit in einer STWEG hat eine Wertquote. Die Summe aller Wertquoten ergibt immer 100% - oder je nach Darstellung 1000 Tausendstel. Die Wertquote ist nicht dasselbe wie die physische Grösse einer Wohnung - sie berücksichtigt auch Lage, Ausstattung und Nutzwert.

    Hinweis: Die genaue Bezeichnung und rechtliche Ausgestaltung der Wertquote richtet sich nach ZGB Art. 712e sowie dem Reglement der jeweiligen Gemeinschaft.

    Wie wird die Wertquote berechnet?

    Die Wertquote wird in der Regel bei der Begründung des Stockwerkeigentums durch einen Fachmann - oft einen Architekten oder Immobilienbewerter - festgelegt. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsmethode, aber folgende Faktoren fliessen typischerweise ein:

    • Nutzfläche der Einheit (Quadratmeter)
    • Lage innerhalb des Gebäudes (Erdgeschoss vs. Obergeschoss, Aussicht, Lärmbelastung)
    • Ausstattung und Qualität der Einheit
    • Sondernutzungsrechte (Garten, Terrasse, Parkplatz)
    • Nutzwert im Verhältnis zu den anderen Einheiten

    Beispiel: Eine STWEG mit drei Einheiten:

    • Einheit A (5-Zimmer, Obergeschoss, Terrasse): Wertquote 45%
    • Einheit B (4-Zimmer, Erdgeschoss): Wertquote 35%
    • Einheit C (3-Zimmer, Erdgeschoss): Wertquote 20%
    • Total: 100%

    Die Wertquote wird einmalig bei der Begründung des Stockwerkeigentums festgelegt. Eine spätere Änderung ist möglich aber aufwändig - dazu später mehr.

    Wertquote und Kostenverteilung

    Die Wertquote ist der wichtigste Verteilschlüssel für alle gemeinschaftlichen Kosten und Lasten. Grundsätzlich gilt: Wer einen höheren Anteil am Gebäude hat, zahlt mehr.

    Typische Kosten die nach Wertquote verteilt werden:

    • Einzahlungen in den Erneuerungsfonds
    • Betriebskosten wie Versicherungen und Hauswartung
    • Ausserordentliche Sanierungen (Dach, Fassade, Heizung)
    • Verwaltungskosten

    Es gibt Ausnahmen: Das Reglement kann für bestimmte Kosten einen anderen Verteilschlüssel vorsehen. Typisches Beispiel: Garagenunterhalt wird nur auf Eigentümer mit Parkplatz verteilt - unabhängig von der Wertquote.

    Rechenbeispiel: Jahreskosten Betriebskosten CHF 6'000:

    • Eigentümer A (45%): CHF 2'700
    • Eigentümer B (35%): CHF 2'100
    • Eigentümer C (20%): CHF 1'200

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    Wertquote und Stimmrecht

    Neben der Kostenverteilung bestimmt die Wertquote auch das Stimmrecht an der Stockwerkeigentümerversammlung. Das Schweizer ZGB kennt ein Doppelerfordernis: Beschlüsse müssen sowohl nach Köpfen als auch nach Wertquoten eine Mehrheit erreichen.

    Das bedeutet konkret:

    • Jeder Eigentümer hat eine Stimme - unabhängig von seiner Wertquote
    • Gleichzeitig müssen die zustimmenden Eigentümer zusammen mehr als 50% der Wertquoten auf sich vereinen

    Dieses System schützt einerseits kleine Eigentümer (jeder hat eine Stimme) und andererseits Eigentümer mit grossen Anteilen (hohe Wertquote = mehr Gewicht bei der Kostentragung).

    Hinweis: Für bestimmte Beschlüsse - etwa bauliche Massnahmen oder Änderungen des Reglements - gelten qualifizierte Mehrheiten. Die genauen Quoren richten sich nach ZGB Art. 647-647e und dem Reglement.

    Kann die Wertquote geändert werden?

    Ja - aber es ist aufwändig. Eine Änderung der Wertquote erfordert:

    • Einstimmigen Beschluss aller Stockwerkeigentümer an der Versammlung
    • Anpassung des Begründungsakts beim Grundbuchamt
    • Neue Eintragung im Grundbuch
    • In der Regel: Beizug eines Fachmanns für die Neubewertung

    In der Praxis werden Wertquoten selten geändert - der Aufwand und die Notwendigkeit der Einstimmigkeit machen es schwierig. Ausnahmen sind bauliche Veränderungen die den Nutzwert einzelner Einheiten erheblich verändern - etwa ein nachträglicher Anbau oder eine Aufstockung.

    Eine Änderung der Wertquote ohne Zustimmung aller Eigentümer ist rechtlich nicht möglich.

    Wertquote in der Praxis

    Als STWEG-Admin oder Eigentümer begegnet Ihnen die Wertquote bei fast jeder Verwaltungsaufgabe:

    • Bei der Jahresabrechnung - jede Kostenposition wird nach Wertquote aufgeteilt
    • Beim Erneuerungsfonds - Einzahlungen und Guthaben richten sich nach der Wertquote
    • Beim Steuerausweis - Ihr Anteil am Erneuerungsfonds basiert auf Ihrer Wertquote
    • Bei Abstimmungen - Ihre Wertquote bestimmt das Stimmgewicht
    • Beim Eigentümerwechsel - der neue Eigentümer übernimmt die bestehende Wertquote

    Wichtig: Die Wertquote ist im Grundbuchauszug ersichtlich. Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie die Wertquote immer prüfen - sie bestimmt Ihre laufenden Kosten für die gesamte Eigentümerschaft.

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