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    Hausordnung

    Regeln und Richtlinien für das Zusammenleben

    Allgemeine Verhaltensregeln

    Alle Bewohner sind verpflichtet, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und das Zusammenleben so angenehm wie möglich zu gestalten. Treppenhäuser, Flure und Eingangsbereiche sind frei zu halten. Das Rauchen ist in allen Gemeinschaftsräumen untersagt.

    Nachtruhe

    Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr. Während dieser Zeit sind laute Geräusche, Musik und lärmintensive Tätigkeiten in den Wohnungen und Gemeinschaftsbereichen zu unterlassen.

    Mittagsruhe

    Die Mittagsruhe gilt von 12:00 bis 13:00 Uhr. Lärmintensive Arbeiten wie Bohren und Hämmern sind in dieser Zeit nicht gestattet.

    Benutzungszeiten und Belegungsplan

    Die Waschküche darf von 07:00 bis 21:00 Uhr benutzt werden. Der Belegungsplan im Waschraum ist verbindlich. Bitte räumen Sie die Maschinen nach Programmende zeitnah. Die Waschküche ist nach der Benutzung sauber zu hinterlassen.

    Nutzung der Parkplätze

    Die zugewiesenen Parkplätze dürfen ausschliesslich von den jeweiligen Eigentümern genutzt werden. Besucherparkplätze sind für Besucher vorgesehen und dürfen nicht dauerhaft belegt werden. Motorräder, Velos und andere Gegenstände dürfen nicht auf den Autoparkplätzen abgestellt werden.

    Tierhaltung

    Die Haltung von Haustieren ist auf Anfrage und mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung gestattet. Hunde sind in den Gemeinschaftsbereichen an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch Haustiere sind unverzüglich zu beseitigen.

    Abfalltrennung und Kehricht

    Abfall ist gemäss den kommunalen Vorschriften der Stadt Zürich zu trennen. Karton, Papier, Glas, PET und Aluminium sind in die vorgesehenen Sammelstellen zu bringen. Kehrichtsäcke sind ausschliesslich in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Sperrgut darf nicht im Müllraum abgestellt werden.